Auffassung der Hildener FDP bestätigt! Am 26. Mai 2009 erhielt die Firma Bayer Material Science AG eine schallende Ohrfeige. Ihr Antrag auf Inbetriebnahme der Kohlenmonoxid-Pipeline wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgelehnt. Hiermit bestätigt das Gericht die Auffassung der Hildener FDP, dass die Risiken durch die Pipeline unkalkulierbar sind und dass ein Unfall laut Aussagen der kommunalen Feuerwehren nicht beherrschbar ist. Das von Bayer reklamierte Gemeinwohl kann die FDP in keiner Weise erkennen. Sie wird sich auch in Zukunft, zusammen mit der Aktion 'Stopp Bayer-CO-Pipeline', dafür einsetzen, dass diese Pipeline nie in Betrieb geht.
Im folgenden die Pressemitteilung Nr. 25/09 des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 26. Mai 2009 im Wortlaut:
„Mit Beschluss vom heutigen Tage, der den Verfahrensbeteiligten soeben bekannt gegeben wurde, hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf den Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der bereits weitgehend fertiggestellten CO-Pipeline abgelehnt. Damit bleibt deren Betrieb weiterhin untersagt. Nach eingehender Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Sicherheitslage durch die Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. und 3. März 2009 nicht verbessert, sondern verschlechtert hat, weil nach deren Inhalt das ursprünglich vorgesehene oberflächennahe Warnband entfällt, die Breite der sog. Geo-Grid-Matten von den ursprünglich 80 cm auf nunmehr 60 cm und die Rohrwandstärke an verschiedenen Stellen von 6,3 mm auf 5,6 mm reduziert wurden. Hierdurch sei das Sicherheitsniveau der Pipeline entscheidungserheblich abgesenkt worden. Eine abschließende Klärung müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. Gegen den Beschluss steht den Verfahrensbeteiligten die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu. (Az.: 3 L 404/09)“
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