Änderungsantrag 2. öffentliche/ nicht öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Hilden am 25.11.2009
WP 09-14 SV 32/002 Sondernutzungssatzung
zu: Entwurf des neuen Satzungstextes, § 7 (2) b) Ersetzt wird in Anschluss an den Satz: ‚Die Verteilung erfolgt nach dem Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit.’:
„in der Form, dass kleinere Parteien … Stellplätze der größeren Parteien erhalten.“
durch:
„Das bedeutet, dass sich die Anzahl der jeder Partei zugeteilten Standorte direkt nach dem von ihr erzielten prozentualen Ergebnis der letzten Wahl richtet. Dabei ist zu beachten, dass die stimmschwächeren Parteien nicht weniger als 25% der Standorte der stimmstärksten Partei [Sg.!] erhalten. Weiterhin ist zu beachten, dass keine Partei weniger als 5 % (= i.d.R. mindestens 30)der bereitstehenden Standorte zugewiesen bekommen darf.“
Der weitere Text von § 7 (2) b) bleibt unverändert.
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