Antrag zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 11. November 2009 Änderung des Bebauungsplans Nr. 232-00 (Giesenheide)
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplan folgende Änderung (Nr. 1) bzw. Prüfung (Nr. 2) vorzunehmen:
1. Einen ausreichend bemessenen Bauabschnitt für kleines und mittleres Gewerbe bereitzustellen, in dem das Nutzungskonzept und die Rahmenbedingungen dem Bedarf von Kleingewerbe angepasst werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, die westliche Nachbarfläche (zurzeit „TennisRanch Bungert“) zu erwerben und als Ergänzungs-/Erweiterungsfläche für das Gewerbegebiet Giesenheide auszuweisen.
Begründung:
Die Vermarktung der Gewerbefläche Giesenheide ist in den vergangenen zehn Jahren nur schleppend angelaufen. Aus Sicht der Hildener FDP sollte ein Bauabschnitt auf den nachfrageorientierten Bedarf ansiedlungswilliger Unternehmen zugeschnitten werden, wobei allerdings „flächenfressendes“ Gewerbe, das keine nennenswerte Anzahl von Arbeitsplätzen generiert, an dieser Stelle weiterhin auszuschließen ist.
In Bezug auf die benachbarte Fläche („Tennis-Ranch Bungert“) sieht die Hildener FDP eine vielversprechende Perspektive zur Weiterentwicklung des Gewerbeparks Giesenheide, die geprüft werden sollte. Die Hildener FDP ist davon überzeugt, mit einem geänderten Nutzungskonzept und Bebauungsplan rasch und zielstrebig einen Bauabschnitt der Giesenheide vermarkten zu können, um neue Arbeitsplätze in Hilden zu schaffen und zusätzliche Steuereinnahmen zu erzielen.
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