Antrag zur Sitzung des STEA am 20.01.10 TOP 5.1 ‚Soft- und Baseballanlage …’, SV 61/018
Der Stadtentwicklungsausschuss möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die GkA Hilden GmbH, aufzufordern, in der Giesenheide am Standort C eine schlüsselfertige Baseball- und Softball-Anlage zu erstellen und an den Sportverein Hilden Osten zu vermieten.
2. Der Mietvertrag soll über einen Zeitraum von 15 Jahren und der Option einer Verlängerung um weitere 5 Jahre mit einer gegenseitigen vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit von einem Jahr zum Jahresende abgeschlossen werden.
3. Die Mietzinszahlungen sind so zu bemessen, dass die Hilden Wains diesen Betrag schultern können. Als Richtgröße sollten dienen:
a) die mit den Eigentümern auf dem Standort 10 vereinbarten Konditionen von 0.50 €/m²/p.a.,
b) die durchschnittliche Pacht für lawi. Ackerfläche (Landwirtschaftskammer NRW) von 0,04 €/m²/p.a.,
c) die Pachtverträge, die mit anderen Hildener Vereinen geschlossen worden sind.
Begründung:
Die Stadt Hilden steht den Hilden Wains gegenüber in der Pflicht, ein Ausweichgelände bereitzustellen für den aufgrund einer Zusage der Stadt geleisteten Verzicht der Wains, weiterhin am Kalstert Baseball spielen zu können. Die Fakten und Argumente im einzelnen sind bekannt und müssen hier nicht noch einmal aufgeführt werden.
Die Beanspruchung einer Reservefläche in der Giesenheide für eine Baseballanlage bedeutet keinesfalls eine Verschlechterung der Situation – im Gegenteil:
1. Vorerst bleibt der Grüngürtel um Hilden an dieser Stelle erhalten; es findet keine Bodenversiegelung statt.
2. Durch Aufschüttungen wird das Gelände im Wert auch für einen künftigen Investor gesteigert. Hier ist jede Investition Investition in die Zukunft, Investition in künftige Generationen.
3. Das Gelände geht als künftige Gewerbefläche nicht verloren.
|
|||


