Änderungsantrag zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am 24. Februar 2010
SV 61/007 Albert-Schweitzer-Schule, hier: Beschlusspunkte 2 und 3
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden möge ff. Änderungen beschließen:
1. guter Mix der Wohnungsformen und –größen in Form von hochwertigen freistehenden Einfamilienhäusern, familienfreundlichen Doppel- und Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern
2. mind. 50% der Wohneinheiten als Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser
3. ca. 50% der Wohneinheiten als (Geschoss-)Wohnungen; davon mindestens 40% über 80m², mindestens 10% über 110m² mit mindestens 4 Zimmern
4. Beschränkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus auf 10%
5. Beschränkung der Bauhöhe im vorderen Teil (nahe Lindenstr.) auf max. 3 Vollgeschosse (GFZ 1,2), im hinteren Teil auf 1½ bis 2 Geschosse (GFZ 0,6 – 0,8)
6. Der städtebauliche Wettbewerb soll als Architektenwettbewerb durchgeführt werden.
Begründung:
In einem der letzten Hildener Areale, in dem richtungweisende städtebauliche Akzente gesetzt werden können, ist sorgfältig darauf zu achten, dass Wohnraum harmonisch zusammengeführt wird. Um den demografischen und strukturellen Veränderungsprozessen zukunftsfähig zu begegnen, muss in Hilden vor allem ein Angebot an attraktiven, höherwertigen Wohnungen in guter architektonischer Gestaltung mit entspr. großem Wohnraum ab 110m² auch mit Blick auf den Bedarf junger Familien mit mehreren Kindern geschaffen werden. Die Stadt Hilden sollte ein existenzielles Interesse daran haben, für diese Zielgruppen ein ausreichendes Angebot vorhalten zu können.
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