Wirtschafts-A.: Baseballanlage in der Giesenheide <...mehr>

Gemeinsamer Antrag von FDP und BA

zur Sitzung des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses
 am 21.06.2010 – SV 80/008
 
Hilden, 21.06.2010
 
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss:
 
  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in der Giesenheide eine Baseball-Anlage auf der Grundlage von mit dem Sportverein Hilden Ost noch festzulegenden Mindeststandards zu erstellen und an den Sportverein Hilden Ost zur vorübergehenden Nutzung mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Jahr zu vermieten.
  2. Die Details der Finanzierung und die genauen Konditionen eines Mietvertrags sind von der Stadt mit den Beteiligten abzustimmen. Dabei ist darauf zu achten, dass das Investment durch die Mietzahlung zurückgeführt wird. Die Entwürfe sind dem Rat in der Sitzung am 07.07.2010 vorzulegen.
  3. Die Vertreter der Stadt in der GkA-Kommission werden gem. § 113 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW angewiesen, die Geschäftsführung der GkA mbH zu beauftragen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen (Beschlussvorlage), dass auf dem Grundstück G 12 gemäß Anlage 5c zur Sitzungsvorlage des Rates, WP 09-14 SV 61/018, eine Baseball-Anlage errichtet und an Dritte vermietet werden kann.
 Begründung:

 Angesichts der Tatsache, dass die Politik der Baseball Abteilung des Sportvereins Hilden Ost bei deren Rückzug aus der Sportfläche Kalstert versprochen hat, den Baseballern eine neue Spielfläche in Hilden zu verschaffen, einerseits und andererseits des Umstandes, dass zur Zeit im Hildener Stadtgebiet eine dauerhafte Lösung nicht ersichtlich ist, bietet es sich an, eine momentan nicht genutzte Freifläche dem Baseball zur Verfügung zu stellen.

Dabei ist allerdings zu beachten, dass nicht Gewerbefläche ad infinitum aus der Hand gegeben wird. Deshalb ist es wichtig. ein möglichst kurzfristiges Rückholrecht zu vereinbaren.
Die Beanspruchung einer Reservefläche in der Giesenheide für eine Baseballanlage bedeutet keinesfalls eine Verschlechterung der Situation – im Gegenteil:
 
1. Vorerst bleibt der Grüngürtel um Hilden an dieser Stelle erhalten; es findet keine Bodenversiegelung statt.
 
2. Durch Aufschüttungen wird das Gelände im Wert auch für einen künftigen Investor gesteigert.
 
3. Die Attraktivität Hildens als zukunftsorientierte Stadt für Familien mit einem breit gefächertem Sport- und Freizeitangebot wird mit überregionaler Wirkung gestärkt.
 
4. Das Gelände geht als künftige Gewerbefläche nicht verloren.
 
 Die Beschränkungen der zu errichtenden Anlage auf Mindestanforderungen, welche einzig dazu dienen, das Überleben dieser Sportarten in Hilden zu sichern, können in Absprache mit dem Verein auf eine Übergangszeit von maximal zwei bis drei Jahren ausgerichtet werden. Benötigt werden für die Durchführung eines ordentlichen Spiel- und Trainingsbetriebs auf niedrigstem Liga-Niveau die folgenden Mittel:
 
vor allem anderen eine ebene Rasenfläche (auf jegliche Tennen-/ Aschenfläche wird seitens des Vereins verzichtet) als Spiel- und Trainingsgelände für drei bis vier Mannschaften (Damen, Herren, Jugend und Schüler): ca. 10.000 Quadratmeter (von einer Aufteilung in Spielfelder kann abgesehen werden, da es sich um eine Übergangslösung ohne fest installierte Zäune handelt)
 
Wasser- und Stromanschluss
 
einen abschließbaren Container für die Spiel- und Trainingsmaterialien
 
für einen Teil der Anlage mobile Ballfangzäune sowie Bases (d.s. Markierungsplatten für die 4 anzuspielenden Punkte); beides ist teilweise bereits vorhanden
 
einfaches Holzgebäude für Unterbringung von Toilettenkabinen und einfacher Umkleidekabine.
 
Nach Auskunft des Vereins sind überschlägig für die Minimalanforderung folgende Mindestkosten zu kalkulieren:
Bodenarbeiten für 10.000 m2
ca. 80.000 €
Zäune
ca. 20.000 €
Holzgebäude
ca. 40.000 €
gesamt
ca. 140.000 €
 
Mit Blick auf die Sommerpause fürchtet der Verein, dass ohne eine belastbare Entscheidung des Rates Kündigungen von Mitgliedern Mitte November dieses Jahres (Kündigungsfrist für den SV Hilden-Ost) erfolgen werden. Zudem muss dem Baseball- und Softballverband NRW bereits im November eine erste Meldung zum Spielbetrieb 2011 gemacht werden. Angesichts dieser Eilbedürftigkeit ist eine Ratsentscheidung am 7. Juli 2010 nicht verschiebbar.
 
 Rudolf Joseph                                                                                  Udo Weinrich