Änderungsantrag
zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am 16. Juni 2010
SV 61/007 Albert-Schweitzer-Schule
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden möge ff. Änderungen beschließen:
1. Die Ergebnisse der Wohnungsbedarfsabfrage werden zur Kenntnis genommen.
2. Folgende Entwicklungsziele für das Plangebiet (s. Städtebaul. Entwurf Feb. 2010, Anl. z. StEA v. 16.06.10) bzw. Wettbewerbsgebiet (s. Anl. z. StEA v. 24.02.10) „Albert-Schweitzer-Schule“ werden beschlossen:
Im Plangebiet soll ein Wohngebiet für eine sozial gemischte Bewohnerschaft aus allen Generationen entstehen.
Es soll ein guter Mix der Wohnungsformen und –größen in Form von hochwertigen freistehenden Einfamilienhäusern, familienfreundlichen und bezahlbaren Doppel- und Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern entstehen.
3. Das Plan-/Wettbewerbsgebiet soll von einer Planstraße in NO- - SW-Richtung durchzogen werden.
a. Das nördlich dieser Planstraße gelegene Gebiet zwischen den Straßen Lindenstraße, ‚Am Lindengarten’, Planstraßenentwurf,’ Am Wiedenhof’ und Kunibertstraße soll eine Mischung der Wohnungsformen und –größen aus Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern und nur ausnahmsweise freistehende Einfamilienhäuser aufweisen.
b. Auf dem südlich der Planstraße gelegenen Gebiet sollen voll erschlossene Grundstücke zur individuellen Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern entstehen. Es sollen hierbei 6 bis 9 Grundstücke in Größen von mindestens 350 m² Grundstücksfläche ausgewiesen werden, die nicht zum Wettbewerbsgebiet gehören.
4. Das Wettbewerbsgebiet soll folgende Eigenschaften aufweisen:
- mindestens 50% der Wohneinheiten als Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser
- ca. 50% der Wohneinheiten als Geschoss-Wohnungen, davon mindestens 40% über 80 m², mindestens 10% über 110 m² und mit mindestens 4 Zimmern
- kein öffentlich geförderter Wohnungsbau
- Beschränkung der Bauhöhe im nordöstlichen Teil (Nähe Lindenstraße) auf maximal 3 Vollgeschosse, GFZ 1,2; im westlichen und südwestlichen Teil (Nähe ‚Am Wiedenhof’) auf 1,5 bis 2 Geschosse, GFZ 0,6-0,8. Die GRZ soll 0,4 betragen. Es sollen in diesem Teil keine Mehrfamilienhäuser geplant werden.
- wo erforderlich: barrierefreie und barrierearme Bauweise
- klimafreundliches Bauen: Passivhäuser sind wünschenswert
- Durchgrünung des Wohnquartiers mit Integration einer mindestens 3.500 m² großen öffentlichen Grün- und Spielwiese unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestand insbes. im Süden
- verkehrsberuhigte straßentechnische Erschließung.
5. Es soll ein beschränkter städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschalteten Bewerbungsverfahren für die Entwicklung des Plangebietes „Albert-Schweitzer-Schule“ unter Zugrundelegung der unter Ziffer 2. beschlossenen Entwicklungsziele durchgeführt werden.
Der Wettbewerb soll
- als beschränkter städtebaulicher Realisierungswettbewerb für max. 15 Architekturbüros (bzw. Arbeitsgemeinschaften, Architekten, Stadtplaner, Freiraumplaner) ausgeschrieben werden.
- Ziffer 4. und 5. des bisherigen Beschlussvorschlags der Verwaltung zum Stadtentwicklungsausschuss am 16.06.2010 sind zu übernehmen.
Begründung:
In einem der letzten Hildener Areale, in dem richtungweisende städtebauliche Akzente gesetzt werden können, ist sorgfältig darauf zu achten, dass Wohnraum harmonisch zusammengeführt wird. Um den demografischen und strukturellen Veränderungsprozessen zukunftsfähig zu begegnen, muss in Hilden vor allem ein Angebot an attraktiven, höherwertigen Wohnungen in guter architektonischer Gestaltung mit entspr. großem Wohnraum ab 110m² auch mit Blick auf den Bedarf junger Familien mit mehreren Kindern geschaffen werden. Die Stadt Hilden sollte ein existenzielles Interesse daran haben, für diese Zielgruppen ein ausreichendes Angebot vorhalten zu können.
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